Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 20 W 69/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 AuslG, § 56 AuslG, § 57 Abs 2 S 1 Nr 5 AuslG, § 57 Abs 2 S 4 AuslG, § 57 Abs 3 S 1 AuslG
Abschiebungshaft: Keine Pflicht des Abschiebungsrichters zur Prüfung einer ausländerrechtlichen Duldung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Ausländergesetz (AuslG); Entziehen der Abschiebung ; Wiederholtes Untertauchen ; Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum durch ...
- Judicialis
AuslG § 57 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4; ; AuslG § 57 Abs. 3 S. 5; ; AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Frage, ob dem Ausländer eine Duldung zu gewären ist, durch den Abschiebehaftrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 70 XIV 4/03
- LG Wiesbaden, 13.02.2003 - 4 T 36/03
- OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 20 W 69/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 20 W 69/03
Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 in der Sache 2 BvR 397/02 Bezug nimmt, kann er damit seinem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen. - BayObLG, 27.06.1991 - BReg. 3 Z 102/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 20 W 69/03
Der Senat ist daher auch mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1991, 247) und dem Oberlandesgericht Zweibrücken (NVwZ-Beil. 2001, 46) der Auffassung, dass die Prüfung, ob eine Duldung erteilt werden muss, den Verwaltungsgerichten vorbehalten ist.
- OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03
Abschiebungshaftanordnung: Prüfungspflicht des Abschiebungshaftrichters …
Nach Auffassung des Senats lässt sich aus der neuen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ableiten, dass auch der Abschiebungshaftrichter prüfen muss, ob der betroffene Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat (vgl. bereits die Senatsentscheidungen 20 W 69/03 und 20 W 400/03). - LG Rostock, 02.10.2008 - 4 T 167/08
D (A), persönliches Erscheinen, Auslandsvertretung, Mitwirkungspflichten, …
Zwar steht eine Duldung des Aufenthalts der Anordnung von Abschiebungshaft nicht schlechthin entgegen, weil die Duldung weder die Pflicht des Ausländers zum unverzüglichen Verlassen des Bundesgebiets noch die Befugnis der Ausländerbehörde zur Abschiebung berührt (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt v. 17.03.1989 - Az. 20 W 94/89 und Beschluss des OLG Frankfurt v. 10.04.2003 - Az. 20 W 69/03).